Fahrzeugvermittlung

 

 

Informationen und ABG´s zum Vermittlungsvertrag der Firma

RG - Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel

Inhaber Richard Gabor

Eberhartstr. 5

D-72351 Geislingen-Binsdorf

 

Der Auftraggeber beauftragt hiermit die Firma : RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf mit der Durchführung einer Vermittlungsdienstleistung um ein Kfz für den Auftraggeber mit seinen Finanziellen Mitteln zu kaufen oder ein Kfz des Auftraggebers an Dritte zu verkaufen. Für die Vermittlungsdienstleistung erhält der Auftragnehmer, bis zu einem Bruttoverkaufspreis von 10000€ im Voraus einen Pauschalbetrag der vom Auftraggeber zu leistenden Verkaufsprovision von insgesamt 350€. Diese wird vom Auftragnehmer benötigt zur Vorfinanzierung der Verkaufsgebühren bei diversen Internet-Autohandelplattformen und seinem eigenen Zeitarbeitsaufwand, wie z.B.: Telearbeit, Anfahrt, Erstellung von Foto´s und Video´s, Überprüfung und Überführung des Kfz. Liegt der Gesamtbruttoverkaufspreis des zu vermittelten Fahrzeuges über 10000€ erhält der Auftragnehmer eine Vorab-Pauschale von 350€ (Vorrauszahlung) und nach erfolgreicher Vermitlungsdienstleistung 5% der Gesamtbruttosumme. Die Pauschale wird dann auch mit der vom Auftragsgeber zu entrichteten Verkaufsprovision in Höhe von 5% des Gesamtbruttoverkaufspreises verrechnet. Diese Gebühr ist dann sofort nach erfolgreicher Vermittlung in BAR oder per Überweisung vom Auftraggeber zu leisten. Um Interessen-Konflikte zu vermeiden, versichert der Auftraggeber, dass er das zu vermittelnde Kfz nicht parallel per Mundpropaganda (Hören/Sagen), nicht in den Öffentlichen Medien, z.B.: Internet, Zeitung und Sozialen Medien anbieten und verkaufen wird. Das gleiche gilt bei der Fahrzeugsuche. Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Vermittlungsdienstleistung der Einzige der das Kfz anbieten und verkaufen darf, auch wenn der Auftraggeber über seinen eigenen Wirkungskreis (Freunde/Familie/Bekannte/Interessenten) Eigenmächtig das Fahrzeug Verkauft. Auch in diesem Fall ist die volle Provision vom Auftraggeber zu Bezahlen. 350€ bei Fahrzeugen bis 10000€ Bruttogesamtwert und bei Fahrzeugen über 10000€ Verkaufs-Bruttogesamtwert 5% der Bruttogesamtsumme. Bei Zuwiderhandlungen und Vertragsverletzungen darf der Auftragnehmer die Dienstleistung sofort Kündigen und den vollen Vermittlungsbetrag in Höhe von 350€ einbehalten. Im Verkaufsfall bei Fahrzeugen über 10000€ der Gesamtbruttoverkaufspreises muss der Auftraggeber die 5% Provision an den Auftragnehmer bezahlen. Wurde bis dahin keine Vorab-Pauschale gezahlt, dann ist sie spätestens jetzt an den Auftragnehmer vom Auftraggeber zu entrichten. Im Falle des Nichtgelingens der Vermittlung des Kfz oder spätestens nach 3 Monaten ab Vertragsabschlussdatum sind beide Vertragsteilnehmer berechtigt den Vermittlungsvertrag aufzulösen, natürlich unter der Bedingung, dass dem Auftragnehmer bis dahin keine zusätzlichen Aufwandskosten entstanden sind. Falls doch werden diese separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber bestätigt des weiteren die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben zu seiner Person / Firma, sowie der Fahrzeugdaten. Im Falle einer Verkauf – Vermittlung bestätigt der Auftraggeber, dass das zu vermittelnde Kfz sein Eigentum ist und frei vom Anspruch Dritter. Wird ein Kfz gesucht, das sich außerhalb vom Standort und angrenzenden Gemeinden des Auftragnehmers befindet, können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden. Diese werden vorher mit dem Auftraggeber besprochen. Weitere Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten erbracht werden, werden auch vor Ausführung mit dem Auftraggeber besprochen und nach Ausführung gesondert berechnet. Es gelten die ABG´s vom Auftragnehmer, einsehbar auf der Homepage der Firma : RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf unter: www.rg-cars.com in der Rubrik Fahrzeugvermittlung bzw. in den ABG´s und den Bedingungen dieses Formulars des Vermittlungsvertrages, die der Auftraggeber ausdrücklich anerkennt und mit seiner Unterschrift Bestätigt.



 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf

 

§ 1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf, gesetzlich vertreten durch den Inhaber, Herrn Richard Gabor, auch Auftragnehmer oder Vermittler genannt und dem Kunden, auch Auftraggeber genannt. Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf, sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2. Leistungen / Vertragsgegenstand

Das Unternehmen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf bietet seinen Privat-und Geschäftskunden, im Auftrag für Sie, die Beschaffung von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen. Hierzu nennt der Kunde dem Auftragnehmer das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung stehende Beschaffungsbudget. Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges, der Fahrzeuge, und seinem Kunden auf und übernimmt sämtliche Aufgaben die bis zur Kaufvertragserstellung bzw. Übergabe des Fahrzeuges, der Fahrzeuge entstehen. Der Auftragnehmer wird die gewünschten Fahrzeuge suchen und die bestmöglichen Konditionen für seinen Kunden aushandeln. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer / Händler zustande. Sollte der Kunde ein oder mehrere Fahrzeuge in Zahlung geben wollen, kann der Auftragnehmer, nach Absprache mit dem Kunden, auch die evtl. Auf- bzw. Vorbereitung des Fahrzeuges und die Verkaufsverhandlung übernehmen, mit dem Ziel auch hier den bestmöglichen Verkaufspreis zu erreichen. RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf steht es frei zur Auf- bzw. Vorbereitung der Fahrzeuge geeignete Subunternehmer und Werkstätten einzubinden.

 

§ 3. Auftrag / Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung von RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf kommt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von beiden Parteien oder durch die Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers zustande. RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

 

§ 4. Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit der Erfüllung der Vermittlungsdienstleistung. Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufvertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Kunden des Vermittlers erfolgt ist. Der Vermittlungsvertrag gilt auch als erfüllt, wenn der Vermittler dem Kunden mindestens drei Vermittlungsvorschläge unterbreitet hat, diese aber aus nicht ausreichenden Gründen vom Kunden ablehnt wurden. Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform. Sollte eine Kündigung während der Erfüllung der Dienstleistung seitens des Kunden erfolgen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die ihm bis dahin entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht worden sind, werden auf Nachweis im vollem Umfang berechnet. In jedem Fall ist eine Pauschaldienstleistungsgebühr in Höhe von 350,-€ zu zahlen. Diese wird durch Teileinbehalt der bereits gezahlten Beträge oder durch Rechnungsstellung erhoben. Sollte der Auftraggeber wehrend des erteilten Auftrages Eigenmächtig nach einem Fahrzeug suchen, oder parallel zum RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf sein Fahrzeug gleichzeitig im Internet oder Zeitschriften trotz gleichzeitigem Vermittlungsvertrag mit RG-Cars, Kfz-Handel, Import und Kfz-Handel, D-72351 Geislingen-Binsdorf Anbieten, dann nimmt sich RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf vor den Vermittlungsvertrag sofort zu Kündigen und den vollen Vermittlungsbetrag in Höhe von 350€ einzubehalten.

 

§ 5. Haftung

RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf übernimmt keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

 

§ 6. Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung, spätestens mit der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung erfolgt Persönlich oder per E-Mail, auf Wunsch ist auch eine Postzustellung möglich. Zahlungen sind sofort bei erfolgreicher Vermittlung in BAR, oder per Überweisung zu leisten. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder Entscheidungsreif.

 

§ 7. Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit in Höhe von 19 %. Bei der Auswahl von geeigneten Fahrzeugen außerhalb von D-72351 Geislingen-Binsdorf und angrenzenden Gemeinden können zusätzlich Aufwendungen berechnet werden. Der Aufwand errechnet sich über einen Stundenlohn und Fahrtkosten. Die zurückgelegte Wegstrecke und dafür benötigte Zeit wird über einen Routenplaner berechnet und nachgewiesen.

 

§ 8. Datenschutz

Der Auftraggeber erlaubt RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Firmen-und / oder personenbezogenen Daten zu speichern und zur Auftragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Auftragsabwicklung unabdingbar ist.

 

§ 9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf und dessen Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o. g. Verträgen und Geschäften, sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Amtsgericht Balingen. Die Firma RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftssort des Kunden erheben.

 

§ 10. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit

Sollte einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB nach geltendem Recht ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Mit Erscheinen einer aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

 

 

Mit seiner Unterschrift Bestätigt der Auftraggeber, dass er Vollumfänglich vom Auftragnehmer, also der Firma RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf informiert und Aufgeklärt wurde und Akzeptiert den Vermittlungsvertrag und die dazugehörigen ABG´s.

 

 

Stand: 27. November 2022



 

 

 

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