Allgemeine Geschäftsbedingungen
RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel,
Leasing-Vermittlung
Inhaber Richard Gabor
Eberhartstr. 5
D-72351 Geislingen-Binsdorf
Haftungshinweis:
RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, DE-72351 Geislingen-Binsdorf übernimmt keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, DE-72351 Geislingen-Binsdorf für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Fahrzeugvermittlung:
RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, DE-72351 Geislingen-Binsdorf
Für die Vermittlungsdienstleistung erhält der Auftragnehmer RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf im voraus einen Pauschalbetrag in Höhe von 300€. Diese 300€ gelten bei einem Kfz. Bruttoverkaufs oder Ankaufspreis bis 10000€ und werden vom Auftragnehmer benötigt zur Vorfinanzierung der Verkaufsgebühren bei diversen Internet - Autohandelsplatformen und seinem eigenen Zeitarbeitsaufwand wie z.B.: Anfahrt zum Kunden, Erstellung von Professionellen Foto´s und Video´s , Überprüfung und Überführung des Kfz, u.s.w. Wird das Kfz. erfolgreich verkauft, oder Gekauft, dann werden die 300€ natürlich mit der vom Auftragsgeber zu Entrichteten Verkaufsprovision von insgesamt 350€ verrechnet. Liegt der Gesamtbruttoverkaufspreis des vermittelten Fahrzeuges über 10000€, dann erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vergütung/Verkaufsprovision in Höhe von 3,5% des Gesamtbruttoverkaufspreises. Diese Gebühr ist dann sofort nach der erfolgreichen Vermittlung in Bar, oder per Überweisung vom Auftraggeber zu leisten. Sollte es nicht innerhalb einer angemessenen Zeit zu einem Verkauf kommen ( Die Verkaufszeit bestimmt der Auftragnehmer, im Durchschnitt maximal etwa drei Monate ), dann Endet der Auftrag selbstständig nach drei Monaten, werden die 350€ einbehalten, als Arbeitsaufwand und Gebühren kosten. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug gesucht, das sich außerhalb vom Standort und angrenzenden Gemeinden des Auftragnehmers befindet, können zusätzliche Aufwendungen berechnet werden, wie z.B.: Fahrzeug-Abmeldung/Anmeldung oder Benzinkosten. Diese werden vorher mit dem Auftraggeber besprochen. Weitere Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten erbracht werden wie z.B.: Fahrzeugaufbereitung, werden auch vor Ausführung mit dem Auftraggeber besprochen und nach Ausführung gesondert berechnet. Es gelten die AGB vom Auftragnehmer, einsehbar in der Anlage der RG - Cars Homepage: www.rg-cars.com des Vermittlungsvertrages, die der Auftraggeber ausdrücklich anerkennt. Als Auftraggeber bestätige ich die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben zu meiner Person / Firma, sowie der Fahrzeugdaten und beauftrage hiermit RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inh. Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf mit der Durchführung der Vermittlungsdienstleistung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
RG – Cars, Fahrzeugvermittlung
Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor
Eberhartstr. 5
D-72351 Geislingen-Binsdorf
§ 1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf, gesetzlich vertreten durch den Inhaber, Herrn Richard Gabor, auch Auftragnehmer oder Vermittler genannt und dem Kunden, auch Auftraggeber genannt. Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam wenn RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf, sie Anerkennt und sie auch schriftlich bestätigt.
§ 2. Leistungen / Vertragsgegenstand
Das Unternehmen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf bietet seinen Privat-und Geschäftskunden, im Auftrag für Sie, die Beschaffung von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen. Hierzu nennt der Kunde dem Auftragnehmer das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung stehende Beschaffungsbudget. Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges, der Fahrzeuge, und seinem Kunden auf und übernimmt sämtliche Aufgaben die bis zur Kaufvertragserstellung bzw. Übergabe des Fahrzeuges, der Fahrzeuge entstehen. Der Auftragnehmer wird die gewünschten Fahrzeuge suchen und die bestmöglichen Konditionen für seinen Kunden aushandeln. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem Kunden und dem Verkäufer / Händler zustande. Sollte der Kunde ein oder mehrere Fahrzeuge in Zahlung geben wollen, kann der Auftragnehmer, nach Absprache mit dem Kunden, auch die evtl. Auf- bzw. Vorbereitung des Fahrzeuges und die Verkaufsverhandlung übernehmen, mit dem Ziel auch hier den bestmöglichen Verkaufspreis zu erreichen. RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf steht es frei zur Auf- bzw. Vorbereitung der Fahrzeuge geeignete Subunternehmer und Werkstätten einzubinden.
§ 3. Auftrag / Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung von RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf kommt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von beiden Parteien oder durch die Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers zustande. RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
§ 4. Vertragslaufzeit / Kündigung
Der Vermittlungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet mit der Erfüllung der Vermittlungsdienstleistung. Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufvertragsabschluss zwischen dem Verkäufer und dem Kunden des Vermittlers erfolgt ist. Der Vermittlungsvertrag gilt auch als erfüllt, wenn der Vermittler dem Kunden mindestens drei Vermittlungsvorschläge unterbreitet hat, diese aber aus nicht ausreichenden Gründen vom Kunden ablehnt wurden. Der Vermittlungsvertrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform. Sollte eine Kündigung während der Erfüllung der Dienstleistung seitens des Kunden erfolgen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die ihm bis dahin entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen die im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht worden sind, werden auf Nachweis im vollem Umfang berechnet. In jedem Fall ist eine Pauschaldienstleistungsgebühr in Höhe von 350,-€ zu zahlen. Diese wird durch Teileinbehalt der bereits gezahlten Beträge oder durch Rechnungsstellung erhoben. Sollte der Auftraggeber wehrend des erteilten Auftrages Eigenmächtig nach einem Fahrzeug suchen, oder parallel zum RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf sein Fahrzeug gleichzeitig im Internet oder Zeitschriften trotz gleichzeitigem Vermittlungsvertrag mit RG-Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf Anbieten, dann nimmt sich RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf vor den Vermittlungsvertrag sofort zu Kündigen und den vollen Vermittlungsbetrag in Höhe von 350€ einzubehalten.
§ 5. Haftung
RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf übernimmt keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 6. Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung, spätestens mit der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung erfolgt Persönlich oder per E-Mail, auf Wunsch ist auch eine Postzustellung möglich. Zahlungen sind sofort bei erfolgreicher Vermittlung in BAR, oder per Überweisung zu leisten. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw. die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder Entscheidungsreif.
§ 7. Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit in Höhe von 19 %. Bei der Auswahl von geeigneten Fahrzeugen außerhalb von D-72351 Geislingen-Binsdorf und angrenzenden Gemeinden können zusätzlich Aufwendungen berechnet werden. Der Aufwand errechnet sich über einen Stundenlohn und Fahrtkosten. Die zurückgelegte Wegstrecke und dafür benötigte Zeit wird über einen Routenplaner berechnet und nachgewiesen.
§ 8. Datenschutz
Der Auftraggeber erlaubt RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen Firmen-und / oder personenbezogenen Daten zu speichern und zur Auftragsabwicklung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Auftragsabwicklung unabdingbar ist.
§ 9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf und dessen Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz der Firma RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf . Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o. g. Verträgen und Geschäften, sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Amtsgericht Balingen. Die Firma RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftssort des Kunden erheben.
§ 10. Schlussbestimmungen / Wirksamkeit
Sollte einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB nach geltendem Recht ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Mit Erscheinen einer aktualisierten AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Mit seiner Unterschrift Bestätigt der Auftraggeber, dass er Vollumfänglich vom Auftragnehmer, also der Firma RG – Cars, Fahrzeugvermittlung, Import und Kfz-Handel, Inhaber Richard Gabor, Eberhartstr. 5, D-72351 Geislingen-Binsdorf informiert und Aufgeklärt wurde und Akzeptiert den Vermittlungsvertrag und die dazugehörigen ABG´s.
Stand: 27. November 2022